EuGH bestätigt ein einklagbares Recht auf Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Grundwasser für Jedermann
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag ein sehr interessantes Urteil zum Nitratgehalt im Grundwasser gefällt(1). Demnach kann jedermann, also auch Privatpersonen, von den zuständigen nationalen Behörden zusätzliche Massnahmen oder verstärkte Aktionen verlangen, wenn der Nitratgehalt des Grundwassers an einer oder mehreren Messstellen den Grenzwert von 50mg überschreitet oder zu überschreiten droht, sofern die Ableitung von Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen erheblich zur Verunreinigung des betroffenen Grundwassers beiträgt.
Ausgangspunkt war eine Klage in Österreich, in der ein Wasserverband, eine Gemeinde und eine Privatperson das zuständige Ministerium für Nachhaltigkeit aufgefordert hatten, stärkere Massnahmen gegen die Überschreitung des Nitratgehaltes im Grundwasser durch zu führen. Diese Klage wurde von dem österreichischen Gericht an den Europäischen Gerichtshof weiter geleitet, um zu klären, ob und wie hier die europäische Nitratrichtlinie anzuwenden sei.
Interessant ist in dem Zusammenhang auch, dass der EuGH sich in dem Urteil u.a. auf das Übereinkommen von Aarhus(2) über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bezogen hat, auf dem das deutsche Umweltinformationsgesetz(3) aufbaut. Damit hat zukünftig nicht nur jede Privatperson das einklagbare Recht auf die Herausgabe von umweltrelevanten Informationen sondern kann diese Informationen auch dazu nutzen, um umweltrelevante Massnahmen vor Gericht einzufordern.
in den nächsten Wochen wird sich zeigen, wie das österreichische Gericht abschliessend urteilt und welche Konsequenzen das EuGH Urteil für die zögerliche Politik in Deutschland haben wird. Die Wasserversorger fühlen sich jedenfalls durch das Urteil mit ihrer Kritik an den zu laschen Düngevorschriften bestärkt(4).
- Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes
- Übereinkommen von Aarhus
- Wikipedia: Das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Spiegel Artikel: Trinkwasser unter Druck